Was bedeutet Wiedereintritt?

Wer als Ausgetrtener wieder in die katholische Kirche eintreten möchte, sollte Pfarrer Jörg Schlummer kontaktieren (Tel. 02508 999 40 430). Dann wird in einem Gespräch über die Gründe zum Austritt und die Motive zum Wiedereintritt gesprochen.

 

Gemeinsam kann dann ein Antrag auf Wiederausnahme an den Generalvikar in Münster gestellt werden. Dazu sind die Angaben über den Austritt (nach Möglichkeit: Datum? Welches Amtsgericht? Welches Aktenzeichen?) und die evtuell zwischenzeitlich eingegangene zivile Ehe (wegen der kirchlichen Gültigkeit) anzugeben.

Nach der Genehmigung durch den Generalvikar, wird meist im kleinen Rahmen unter Anwesenheit von zwei Zeugen und dem Pfarrer der Wiedereintritt (vor einem Gottesdienst) vollzogen. Auf Wunsch kann dies auch innerhalb eines Gottesdienstes geschehen. Dabei bereut der Wiedereintretende seinen Austritt, spricht das Glaubensbekenntnis und wird vom Pfarrer durch die Absolution von der Exkommunikation wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.

Der Empfang der Sakramente, die Übernahme des Patenamtes, die Wahl in kirchliche Gremien und eine kirchliche Beerdigung sind dann wieder möglich.

 

Im Anschluss teilt das Kirchenbüro den Wiedereintritt an das Einwohnermeldeamt, das Wohnsitzpfarramt, das Taufpfarramt und an das Finanzamt mit.