In regulären Gottesdiensten in unseren Kirchen wird empfohlen:
- 1,5-Meter-Abstandspflicht
- Tragen einer medizinischen Maske
- der Gemeindegesang ist mit Maske möglich
Auf dem Friedhof und in der Trauerhalle auf dem Friedhof gilt bei Beerdigungen laut Corona-Schutzverordnung NRW die 3G-Regel.
Beim Trauergottesdienst in der Kirche gelten die Abstands- und die Maskenpflicht.
Gemeinsames Singen von Chören
Chorgesang ist unter Einhaltung eines Abstands in den Gottesdiensten wieder möglich.
Blasorchester oder Blasensembles
Da das Spielen von Blasinstrumenten nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden kann, müssen die Instrumentalisten entweder über einen negativ bestätigten Testnachweis verfügen oder geboostert sein.